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   BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10 (4 C 11.10)   

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https://dejure.org/2010,14094
BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10 (4 C 11.10) (https://dejure.org/2010,14094)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2010 - 4 B 4.10 (4 C 11.10) (https://dejure.org/2010,14094)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 4 B 4.10 (4 C 11.10) (https://dejure.org/2010,14094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bei rechtswidriger Unterdrückung anspruchsbegründender Tatsachen durch eine Gemeinde; Revisibilität einer vorinstanzlichen Auslegung einer landesrechtlichen Norm durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bei rechtswidriger Unterdrückung anspruchsbegründender Tatsachen durch eine Gemeinde; Revisibilität einer vorinstanzlichen Auslegung einer landesrechtlichen Norm durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10
    bb) Die Frage, ob auch im öffentlichen Recht (bei der Abwicklung städtebaulicher Verträge) der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 30/98 - (NJW 1999, 2041) für das private Recht aufgestellte Grundsatz gilt, dass bei einer unübersichtlichen und verwickelten Rechtslage, d.h. bei erheblichen rechtlichen Zweifeln, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, ausnahmsweise der Erlöschens- oder Verjährungsbeginn "wegen Rechtsunkenntnis" hinausgeschoben wird, führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision; denn sie ist nicht dem revisiblen Recht (§ 137 Abs. 1 VwGO), sondern der landesrechtlichen Bestimmung des Art. 71 Abs. 1 AGBGB zuzuordnen, die nach § 173 VwGO, § 560 ZPO irrevisibel ist.

    Die behauptete Divergenz zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1999 (a.a.O.) vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb nicht zu begründen, weil der Bundesgerichtshof in der Vorschrift nicht genannt ist.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10
    Die Kläger zeigen nicht auf, dass die Berufungsentscheidung mit einem entscheidungstragenden Rechtssatz von einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - (BVerwGE 111, 162) abweicht.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10
    Sie scheitert jedenfalls daran, dass die Kläger nicht - wie geboten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - DVBl 1993, 49) - aufzeigen, weshalb die von ihnen für notwendig gehaltene Auswertung der in der Beschwerdebegründung genannten Akten und die Anhörung von Zeugen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, auf die es insoweit ankommt (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - NVwZ-RR 1996, 369), zu einem Ergebnis hätten führen können, das für sie günstiger ist.
  • BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92

    Aufklärungspflicht, Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10
    Sie scheitert jedenfalls daran, dass die Kläger nicht - wie geboten (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - DVBl 1993, 49) - aufzeigen, weshalb die von ihnen für notwendig gehaltene Auswertung der in der Beschwerdebegründung genannten Akten und die Anhörung von Zeugen unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz, auf die es insoweit ankommt (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - NVwZ-RR 1996, 369), zu einem Ergebnis hätten führen können, das für sie günstiger ist.
  • BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Divergenz im

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2010 - 4 B 4.10
    Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet dies nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 2 BvR 128/85 - NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 04.12.2013 - 5 B 42.13

    Auswahl von Gutachtern durch das Tatsachengericht; Sachkunde; Verletzung des

    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Februar 2012 (- B 8 SO 5/10 R - NJW 2012, 2540) vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb nicht zu begründen, weil das Bundessozialgericht in der Vorschrift nicht genannt ist (vgl. Beschluss vom 1. Juni 2010 - BVerwG 4 B 4.10 - juris Rn. 7 bezüglich des Bundesgerichtshofs).
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